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R2 Anleitung & Wissensdatenbank

Fragen und Antworten zu den Baseler Änderungen im Plastikmüll- und Elektroschrottgesetz

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Diese Anleitung soll weitere Erläuterungen zur Implementierung der Baseler Änderungen im Rahmen der Anforderungen des R2-Standards sowie Beispiele und Prüfempfehlungen bieten.

Dieses Dokument wurde Ende 2024/Anfang 2025 erstellt und wird nicht ständig aktualisiert und gepflegt.

 BITTE BEACHTEN: Dieses Dokument ist nicht überprüfbar und kann nicht im Zusammenhang mit Nichtkonformitäten zitiert werden. Die Erklärungen sollen Fehlinterpretationen des R2-Standards verhindern und nicht den R2-Standard ergänzen, einschränken oder ändern. Die zitierten Beispiele sind möglicherweise nicht die einzige Möglichkeit, eine Anforderung des Standards zu erfüllen.

Die Anwendung spezifischer gesetzlicher Anforderungen variiert aufgrund vieler Überlegungen, die für jede Einrichtung und den Transportweg internationaler Sendungen individuell sind. Diese Anleitung stellt keine Rechtsberatung dar und sollte nicht als solche angesehen werden. Bitte wenden Sie sich zur Beurteilung Ihrer spezifischen Situation an einen Rechtsexperten.

Obwohl bei der Erstellung dieses Dokuments mit angemessener Sorgfalt vorgegangen wurde, ERKLÄREN SERI und alle anderen an der Erstellung des Dokuments beteiligten Parteien HIERMIT, dass das Dokument ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Genauigkeit oder Zweckmäßigkeit bereitgestellt wird, UND SCHLIESSEN HIERMIT JEDES AUS Haftung, direkt oder indirekt, für Schäden oder Verluste im Zusammenhang mit der Verwendung dieses Dokuments.

In dieser Frage-und-Antwort-Runde besprechen wir, wie sich zwei Änderungen des Basler Übereinkommens, eines internationalen Vertrags, der den weltweiten Handel mit Abfällen regelt, auf R2-Anlagen auswirken. Die Änderungen sind:

Die Änderungen weiten die Baseler Kontrollen auf zusätzliche Arten von Geräten, Komponenten und Materialien aus, die zuvor ohne Baseler Kontrollen gehandelt wurden. Die Art der zusätzlichen Kontrollen wird je nach den betroffenen Materialien und Ländern unterschiedlich sein.

In den meisten Fällen werden die neuen Baseler Kontrollen bedeuten, dass grenzüberschreitende Sendungen zunächst eine behördliche Genehmigung im Rahmen des PIC-Verfahrens (Prior Informed Consent) einholen müssen. Informationen zum PIC sind finden Sie hier. Wenn jedoch ein betroffenes Land, wie etwa die Vereinigten Staaten, nicht Vertragsstaat des Basler Übereinkommens ist, kann die Verschiffung gänzlich verboten sein, je nachdem, welche zusätzlichen Handelsabkommen das Land abgeschlossen hat (Informationen zu separaten Handelsabkommen finden Sie unter finden Sie hier).

Unabhängig davon, was die Baseler Kontrollen für eine bestimmte Sendung bedeuten, müssen alle Anlagen, die am weltweiten Handel mit unter das Baseler Übereinkommen fallenden Abfällen beteiligt sind, diese Gesetzesänderungen einhalten, unabhängig davon, ob sie zertifiziert sind oder nicht.

Für eine PDF-Version dieser Anleitung klicken Sie auf HIER KLICKEN

WWas haben die Baseler Änderungen mit dem R2-Standard zu tun?

Die Baseler Änderungen mögen zwar neu sein, aber die R2-Anforderungen, dass Sie alle geltenden Gesetze einhalten müssen, sind nicht neu. In Bezug auf Basel bedeutet diese gesetzliche Konformitätsvorgabe, dass R2-Einrichtungen, die Teil einer Aufbewahrungskette sind, die eine grenzüberschreitende Verbringung von in Basel kontrolliertem Abfall umfasst, Folgendes tun müssen:

  • Halten Sie das Basler Übereinkommen und seine Änderungen ein.
  • Stellen Sie sicher, dass ihre Pläne zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften mit allen neuen geltenden Anforderungen aktualisiert werden, wie etwa den Plastic Waste Amendments, den E-Waste Amendments und den geltenden Import-, Export- und Transitländern, in denen sich nachgelagerte Anbieter (DSVs) befinden.
  • Wenn es Probleme mit der Nichteinhaltung gibt, muss die R2-Einrichtung dies im Rahmen des Korrekturmaßnahmenverfahrens gemäß Kern 4(d)(4) ansprechen. Als Folge der Korrekturmaßnahmen können Maßnahmen ergriffen werden, wie z. B. die Umstellung der DSVs, was möglicherweise die Qualifizierung neuer DSVs, die Aktualisierung des FM-Managementplans und die Aktualisierung des Plans zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften mit den Anforderungen für Import, Export und Transit umfassen würde, die mit der Hinzufügung neuer DSVs vereinbar sind.

Dies gilt für grenzüberschreitende Sendungen, die von Ihrer Einrichtung oder Ihren DSVs kontrolliert werden, bis hin zur endgültigen Entsorgung OR die erste R2-Einrichtung.

Welche meiner Kunststoff- und Elektronikströme unterliegen den neuen Baseler Kontrollen und welche nicht?

Klar ist, dass Altelektronik, Komponenten und geschredderte/demontierte Fraktionen den Baseler Kontrollen unterliegen. So werden beispielsweise mit der Einführung von Y49 grenzüberschreitende Sendungen ungefährlicher Leiterplatten nun von Basel kontrolliert. Netzteile, Festplatten, andere nicht funktionierende Geräte und Komponenten, die zur Materialrückgewinnung bestimmt sind, fallen ebenfalls unter Y49.

In Sachen Kunststoff In Sachen Elektronik
  • Wenn Sie Kunststoffe aus elektronischen Geräten einführen oder versenden, sollten Sie davon ausgehen, dass die Kunststoffe unter die Baseler Kunststoffabfalländerungen (2021) fallen. Diese Sendungen unterliegen in der Regel den Baseler Kontrollen, wenn sie im Rahmen der Lieferkette Ländergrenzen überschreiten.
  • Die Baseler Kunststoffabfalländerungen definierten zwei Kategorien kontrollierter Kunststoffabfälle: Y48 für ungefährliche, gemischte Kunststoffabfälle und A3210 für gefährliche Kunststoffabfälle.
  • Die nicht von Basel kontrollierte Kategorie heißt B3011 und umfasst E-Plastik, die „fast ausschließlich“ aus einem Polymer oder Harz bestehen, „fast frei von Verunreinigungen und anderen Arten von Abfällen“ sind und „für ein umweltverträgliches Recycling bestimmt sind“. Da E-Plastik aus einer Mischung von Polymeren besteht und einige Flammschutzmittel enthalten, fallen E-Plastiken ohne weitere Verarbeitung nicht in diese Kategorie B3011. Genauere Definitionen dieser Kategorien finden Sie unter finden Sie hier.
  • Wenn Ihre Anlage Elektronik zerlegt und lose oder geballte Kunststoffe produziert oder wenn Ihre Anlage Elektronik zerkleinert, fallen diese E-Kunststoffe wahrscheinlich entweder in die Kategorie A3210 oder Y48 von Kunststoffabfällen. Weitere Informationen zur Kunststoffzusammensetzung von Elektronik und zu Strategien zur Kunststoffabfallsortierung finden Sie unter hier.
  • Sie sollten davon ausgehen, dass eingehende und ausgehende Elektronik und Komponenten durch die Baseler E-Waste-Änderung (2025) abgedeckt sind. Die Änderung schreibt Baseler Kontrollen für ungefährliche Elektronik, die aus Elektronik entfernten Komponenten und die aus Elektronik zurückgewonnenen Materialien vor. Basel definiert sie als Y49. (Gefährlicher Elektroschrott wurde bereits vor der Verabschiedung der E-Waste-Änderungen von Basel kontrolliert.) Weitere Einzelheiten zu den Elektroschrottkategorien finden Sie unter hier.
  • Sie müssen feststellen, ob Ihre Materialien unter die Baseler Kontrollvorschriften (z. B. Y49 oder A1181) fallen oder nicht. Die folgenden drei Kategorien dürfen ohne Baseler Kontrollvorschriften gehandelt werden:
    • Funktionsfähige Elektronik;
    • Elektronik, die zur ordnungsgemäßen Reparatur und Aufarbeitung oder zur Fehleranalyse geht; und
    • Hochgradig sortierte Rohstoffe aus der Elektronikindustrie.
  • Funktionsfähige Elektronik und Elektronik, die zur legitimen Reparatur und Überholung geht, wird normalerweise nach Stückzahl und nicht nach Gewicht verkauft und verfügt normalerweise über detaillierte Packlisten mit Seriennummer oder anderen eindeutigen Kennungen. Ein Blick auf Verkaufsaufträge kann also dabei helfen, die Elektronik zu identifizieren, die nicht unter die Basel-Kontrollen fällt. Technische Richtlinien, die von den Basler Parteien 2023 vorläufig angenommen werden kann Ihnen auch bei der Entscheidung helfen.
  • Geräte, die als „Nur für Ersatzteile“ gekennzeichnet und verkauft werden, erfüllen diese Ausnahmeregelung für Reparatur und Wiederverwendung wahrscheinlich nicht. Selbst wenn Geräte nicht als Ersatzteile gekennzeichnet sind, deutet ein sehr niedriger Stückpreis auf eine reine Teiletransaktion hin, bei der Teile zur Reparatur anderer Geräte entnommen und der Rest recycelt oder entsorgt wird.

Basel Plastics Referenzhandbuch

Allgemeine Beschreibung Bild Kategorie Basel
(Beispiel)
Hinweise zu Basel und R2-Kontrollen
Gemischte geschredderte Kunststoffe – beispielsweise das Produkt, das aus einer Schredderanlage kommt A3210 Aufgrund des Vorhandenseins von bromierten Flammschutzmitteln (BFRs) in Anzeigegeräten und anderen elektronischen Geräten sollten Sie davon ausgehen, dass Kunststoff, der aus einer Zerkleinerungsanlage kommt, A3210 ist, sofern Sie nicht das Gegenteil beweisen können. Eine Methode, um BFR-Kunststoffe von Nicht-BFR-Kunststoffen zu trennen, sind Schwimm-/Sinktanks. Dies ist ein R2-kontrollierter Strom.
Teilweise sortierte Kunststoffschredder – zum Beispiel solche aus einem Schwimm-/Sinksystem Y48 Schwimm-/Sinktanks können Metalle, flammhemmende Kunststoffe, Polymere mit unterschiedlicher Dichte, Keramik/Glas und andere schwere Gegenstände entfernen. Aber selbst die Kunststoffausträge dieser Tanks enthalten unterschiedliche Polymere mit ähnlicher Dichte (wie ABS und HIPS). Die Basel-Kategorie für gemischte Kunststoffe, „Y48“, ist nicht auf die Farbmischung zurückzuführen, sondern auf das Vorhandensein mehrerer Polymere und anderer Restverunreinigungen wie Metalle. Sie bleiben ohne weitere Sortierung ein Basel-kontrollierter Strom. Dies ist ein R2-kontrollierter Strom.
Zerkleinerte Kunststoffe (auch „Regrind“ genannt), sortiert nach Polymertyp und nahezu frei von Verunreinigungen B3011 Dieser Kunststoff ist möglicherweise nicht vollständig nach Farbe sortiert, kann aber dennoch ohne Basel-Kontrollen gehandelt werden, da er in eine Polymerart mit nahezu keiner Verunreinigung sortiert wurde. Dies ist kein R2-kontrollierter Strom und erfordert keine nachgelagerte Due Diligence.
Recycelte Kunststoffpellets (auch „Repro“ genannt), hergestellt durch einen Extruder und die dazugehörige Ausrüstung B3011 Um dies herzustellen, wurde sortierter, geschredderter Kunststoff geschmolzen, gemischt und gefiltert, um winzige Verunreinigungen zu entfernen. Außerdem wurde er wahrscheinlich getestet, um sicherzustellen, dass er die Spezifikationen für die Compoundierung oder Formgebung erfüllt. Die Ausrüstung und die chemischen Tests zur Herstellung dieser Pellets werden wahrscheinlich nur in einer auf Kunststoffrecycling spezialisierten Anlage zu finden sein. Dies ist kein R2-kontrollierter Strom und erfordert keine nachgelagerte Due Diligence.
Kunststoffballen aus demontierten Anzeigegeräten (mit Flammschutzmitteln versehen) A3210 Es handelt sich um eine Mischung aus ABS, schlagfestem Polystyrol (HIPS), Polycarbonat/ABS-Mischungen und anderen Kunststoffen mit Flammschutzmitteln. Anzeigegeräte wie Fernseher und Monitore enthalten normalerweise BFRs oder andere Zusatzstoffe, um zu verhindern, dass das Gerät überhitzt oder Feuer fängt. Wenn Sie ähnliche Geräte, z. B. Drucker, zerlegen, kann die XRF-Sortiertechnologie hilfreich sein, um zu überprüfen, dass der Ballen keine BFRs enthält. Wenn es sich um gemischte elektronische Kunststoffe handelt, wäre ein manueller XRF-Analysator umständlich, da Sie jedes Stück Kunststoff scannen müssten. Selbst ohne BFRs wäre dieser Strom Y48, der immer noch den Baseler Kontrollen unterliegt. Aufgrund des Vorhandenseins von BFRs in Anzeigegeräten und anderen elektronischen Geräten sollten Sie davon ausgehen, dass es sich um A3210 handelt, sofern Sie nicht das Gegenteil nachweisen können. Obwohl es möglicherweise Technologien gibt, um Flammschutzmittel aus den Polymeren selbst zu entfernen, werden Kunststoffe mit Flammschutzmitteln normalerweise durch Deponierung aus der Lieferkette entfernt. Dies ist ein R2-kontrollierter Strom.

Baseler Referenzhandbuch für Elektroschrott

Allgemeine Beschreibung Bild Kategorie Basel
(Beispiel)
Hinweise zu Basel und R2-Kontrollen
Stromversorgungen für die Wertstoffrückgewinnung Y49 Diese sind nicht gefährlich, unterliegen aber nun der Kontrolle durch Basel, da es sich weder um funktionsfähige Geräte handelt, die zur Wiederverwendung verkauft werden, noch um reine und nach Metallarten sortierte Rohstoffe zur Materialrückgewinnung. Netzteile sind ein R2-kontrollierter Strom, da sie ein Fokusmaterial (Leiterplatten) enthalten und der nachgelagerten Sorgfaltspflicht und der Einhaltung der Import-/Exportgesetze unterliegen.
Ganze oder geschredderte Festplatten zur Materialrückgewinnung

Y49 Wie die oben genannten Netzteile sind diese ungefährlichen Festplatten und ihre geschredderten Teile weder für die Wiederverwendung bestimmt noch werden sie zu bestimmten Metallarten verarbeitet und unterliegen nun aufgrund der Baseler Änderungen zum Elektroschrott einer Kontrolle. Dies ist ein R2-kontrollierter Strom, und diese Materialien unterliegen den Import-/Exportbestimmungen.
Ganze oder zerkleinerte Leiterplatten Y49 Ungefährliche Leiterplatten werden aufgrund der Baseler Änderungen zur Elektroschrottverordnung kontrolliert, da sie nicht zur Wiederverwendung bestimmt sind und immer noch eine Mischung verschiedener Metalle und anderer Materialien enthalten. Es spielt keine Rolle, ob sie nach Güteklasse sortiert wurden. Leiterplatten sind ein R2-kontrollierter Strom, da sie ein Fokusmaterial sind und der nachgelagerten Sorgfaltspflicht und der Einhaltung der Import-/Exportgesetze unterliegen. Bitte beachten Sie, dass einige ältere Leiterplatten Quecksilberrelais haben und als gefährlich gelten und als A1181 klassifiziert werden, und zwar in Situationen, in denen die Knopfbatterie nicht von der Platine entfernt wird.
Laptops zum Recycling A1181 Diese gelten als gefährlich, da sie wiederaufladbare Batterien und Knopfzellen auf den Hauptplatinen enthalten und ältere Laptops CCFL-Lampen für die Bildschirme enthalten. Laptops sind ein R2-kontrollierter Strom, da sie Fokusmaterialien enthalten und der nachgelagerten Sorgfaltspflicht und der Einhaltung der Import-/Exportgesetze unterliegen.
CRT-Anzeigegeräte A1181 Gefährlich aufgrund der CRT, deren Glas Blei und die Phosphorbeschichtung andere giftige Metalle enthält. CRTs sind ein R2-kontrollierter Strom, da sie ein Fokusmaterial sind und der nachgelagerten Sorgfaltspflicht und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften für Import und Export unterliegen.
Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) A1181 Diese enthalten Bleibatterien (oder Lithiumbatterien bei neueren Modellen) und Leiterplatten, was sie gefährlich macht und gemäß Basel kontrolliert. Wenn nachgewiesen werden könnte, dass sie keine der in A1181 definierten gefährlichen Bestandteile enthalten, könnten sie möglicherweise als Y49 eingestuft werden, was weiterhin gemäß Basel kontrolliert wird. USV-Einheiten sind ein R2-kontrollierter Strom, da sie Fokusmaterialien (Leiterplatten und Batterien) enthalten und der nachgelagerten Sorgfaltspflicht und der Einhaltung der Import-/Exportgesetze unterliegen.
Gaylord von Mixed Electronics A1181 Geräte in diesem Gaylord enthalten vermutlich gefährliche Stoffe wie Batterien, Quecksilberlampen oder Blei. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Geräte getestet und repariert/aufgearbeitet werden, um als funktionsfähige Elektronik verkauft zu werden, da Verpackung und Versand in einem Gaylord häufig zu Brüchen führen, die das Wiederverwendungspotenzial verringern würden. Wenn nachgewiesen werden könnte, dass sie keine der in A1181 definierten gefährlichen Bestandteile enthalten, könnten sie möglicherweise als Y49 eingestuft werden, was weiterhin von Basel kontrolliert wird. Gemischte Elektronik ist ein R2-kontrollierter Strom, da sie Fokusmaterialien (Leiterplatten, Batterien usw.) enthält und der nachgelagerten Sorgfaltspflicht und der Einhaltung der Import-/Exportgesetze unterliegt.
Gaylord von Flachbildschirmgeräten A1181 Da diese Geräte nicht zur Wiederverwendung bestimmt sind und vermutlich gefährliche Stoffe wie Quecksilberlampen enthalten, würden sie als A1181 eingestuft. Wenn nachgewiesen werden könnte, dass sie keine der in A1181 definierten gefährlichen Bestandteile enthalten, könnten sie möglicherweise als Y49 eingestuft werden, was weiterhin den Kontrollen von Basel unterliegt. Flachbildschirmgeräte sind ein R2-kontrollierter Strom, da sie Fokusmaterialien (Leiterplatten, Quecksilberlampen usw.) enthalten und der nachgelagerten Sorgfaltspflicht und der Einhaltung der Import-/Exportgesetze unterliegen.
Kühlkörper aus Aluminium B1010 Diese werden wahrscheinlich ohne Basel-Kontrollen gehandelt, da es sich um nahezu reines Aluminium mit wenig bis gar keiner Verunreinigung handelt. Dies ist kein R2-kontrollierter Strom und erfordert keine nachgelagerte Due Diligence.
Reparierbare Laptops

Nicht zutreffend Diese unterliegen nicht der Kontrolle durch Basel, da sie rechtmäßig repariert werden können, wenn sie jüngeren Datums sind und nicht übermäßig beschädigt sind. Es ist wichtig, die Rechtmäßigkeit der Reparatur nachzuweisen, indem der Wert der reparierten Geräte auf dem Zielmarkt und die Qualifikationen der Einrichtung, die diese Geräte reparieren wird, aufgezeigt werden. Das Senden an R2 DSVs, die nach Anhang C zertifiziert sind, ist eine gute Möglichkeit, eine rechtmäßige Reparatur im Zielland nachzuweisen. Wenn diese Laptops versandbereit sind, können sie in Fächer in einer Schachtel gelegt werden, um Transportschäden zu vermeiden. Reparierbare Laptops sind ein R2-kontrollierter Strom, da es sich um Geräte und Komponenten für Tests und Reparaturen handelt und diese weder auf Funktionalität getestet noch repariert wurden. Sie unterliegen der nachgelagerten Sorgfaltspflicht und der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Import und Export.
Getestet RAM für die Wiederverwendung Nicht zutreffend Diese unterliegen nicht der Kontrolle durch Basel und sind kein R2 Controlled Stream, da es sich um geprüfte und funktionsfähige Produkte handelt, die zur Wiederverwendung versandt werden.
Ungeprüfter RAM zum Recycling Y49 RAM-Sticks, die zur Materialrückgewinnung bestimmt sind, unterliegen der Kontrolle durch Basel. Sie sind auch ein R2-kontrollierter Strom, da es sich um Fokusmaterial (Leiterplatten) handelt und sie der nachgelagerten Sorgfaltspflicht und der Einhaltung der Import-/Exportgesetze unterliegen.
Minderwertige Mobiltelefone A1181 Mobiltelefone, die zur Teilegewinnung oder Materialrückgewinnung versandt werden, auch bekannt als Telefone, die nicht wirtschaftlich repariert werden können (BER), sollten als A1181 klassifiziert werden, das von Basel kontrolliert wird. Eine minderwertige Großverpackung, die die Telefone nicht schützt, der Versand an DSVs ohne Test- und Reparaturkompetenz und das Fehlen einer Nachverfolgung anhand einer eindeutigen Seriennummer können alles Anzeichen dafür sein, dass die Telefone zur Teilegewinnung und/oder Materialrückgewinnung versandt werden und nicht zu legitimen Tests und Reparaturen zur Wiederverwendung des gesamten Mobiltelefons. Diese Telefone sind auch ein R2-kontrollierter Strom, da sie Fokusmaterialien (Leiterplatten und eine Batterie) enthalten und der nachgelagerten Sorgfaltspflicht und der Einhaltung der Import-/Exportgesetze unterliegen.
Sonstige Funktionselektronik und Bauteile

Nicht zutreffend Funktionsfähige Elektronik zum Weiterverkauf unterliegt nicht der Kontrolle durch Basel. Ebenso unterliegen Elektronik, die gemäß Anhang C getestet und als funktionsfähig nachgewiesen wurde, nicht mehr der nachgelagerten R2-Kontrolle. Core 4(c)(1) erfordert jedoch weiterhin, dass Sie die Rechtmäßigkeit des Versands der Geräte überprüfen. Es ist wichtig, die Testaufzeichnungen für jedes Gerät, Packlisten pro Gerät und Verkaufsbelege pro Gerät zu haben. Dies ist kein R2-kontrollierter Stream und erfordert keine nachgelagerte Due Diligence.

Was muss ich tun, um die Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden Verbringung dieser in Basel kontrollierten Abfälle zu bestätigen?

Die Einrichtungen müssen die geltenden Import-/Exportgesetze identifizieren und dokumentieren und die Rechtmäßigkeit internationaler Sendungen von R2-kontrollierten Strömen bis zur endgültigen Entsorgung nachweisen. OR die erste R2-Einrichtung.

In Sachen Kunststoff  In Sachen Elektronik 
Der R2 Technical Advisory Committee (TAC) hat im Jahr 2024 beschlossen, Kunststoffabfälle der Klassen Y48 und A3210 als R2 Controlled Stream in die R2 Equipment Categorization (REC) aufzunehmen. Die Aufnahme erfolgte mit einem Übergangsplan, nach dem die R2-Einrichtung bis zum 4. Januar 48 ihre Konformität gemäß Core 3210 für internationale Transporte von Y2 und A1 durch die R2025-Einrichtung und ihre DSVs bestätigen sollte. R2-Einrichtungen müssen dann bis zum 7. Januar 8 die geltenden nachgelagerten Sorgfaltspflichtanforderungen der Anhänge A(1) und A(2028) umsetzen. A1181 und Y49 decken einen bereits bestehenden R2-kontrollierten Strom ab. Daher mussten R2-Anlagen bereits die Einhaltung der Import-/Exportanforderungen entlang der Recyclingkette überprüfen und vor dem Versand dieser Sendungen eine DSV-Qualifizierung durchführen. Da sich jedoch der zugrunde liegende globale Rahmen in Basel ändert, müssen die Anlagen prüfen, ob grenzüberschreitende Recyclingketten eliminiert oder geändert werden müssen, um nach dem 1. Januar 2025 weiterhin den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Frühere Sendungen, die legal waren, sind aufgrund des Baseler Verbots der Vertragsparteien-zu-Nichtparteien-Vereinbarung möglicherweise nicht mehr legal.

Was muss ich tun, um die Konformität für Kunststoffe und Elektronik nachzuweisen?

Ihre Einrichtung verfügt über eine Reihe von Aufzeichnungen, die gemäß R2 aktualisiert werden müssen und die als Beweismittel dienen können.

In Sachen Kunststoff In Sachen Elektronik
Im zusammenfassenden Transaktionsbericht Ihres Betriebs und den zugehörigen Aufzeichnungen zum kommerziellen Versand (R2 Core(5)(c)) sollten die Bewegungen der Kunststoffe zur ersten DSV-Stufe aufgeführt sein.

  • Handelt es sich bei den Empfängern um inländische R2-zertifizierte Einrichtungen, sind Sie Ihren R2-Verpflichtungen nachgekommen, wenn Sie Ihre nachgelagerte Recyclingkette gemäß Anhang A(4)(b) registriert haben.
  • Wenn Ihre DSVs inländische, aber keine R2-Einrichtungen sind, sind zusätzliche Untersuchungen erforderlich, um festzustellen, ob es nachfolgende internationale Transporte zur endgültigen Entsorgung oder zur ersten R2-Einrichtung gibt. Dies bedeutet wahrscheinlich, dass Sie DSVs kontaktieren müssen, zu denen auch Nicht-R2-Kunststoffmakler gehören können, um die gesetzlichen Anforderungen für Export, Transit und Import zu dokumentieren und so die Rechtmäßigkeit des internationalen Transports der Kunststoffe durch die nachgelagerte Kette gemäß Core 4(c) nachzuweisen.

Wenn es sich bei Ihren DSVs um internationale Einrichtungen handelt, sollte die Rechtmäßigkeit dieser grenzüberschreitenden Kunststofflieferungen bereits in Ihrem Rechtskonformitätsplan gemäß R2 Core 4(c)(1) dokumentiert sein.

Da es sich bei den Elektroschrottarten A1181 und Y49 um R2-kontrollierte Ströme handelt, verfügt Ihre Einrichtung bereits über eine Reihe von Dokumenten, die die Weiterleitung dieser Materialien beschreiben. Dazu gehören Ihr DSV-Flussdiagramm und die DSV-Qualifizierungsunterlagen, die Sie gemäß den Anforderungen von Anhang A erhalten haben, sowie Ihr FM-Managementplan, der sowohl die Verarbeitung der Geräte und Komponenten in Ihrer Einrichtung als auch die Weiterverarbeitungsschritte für elektronische Geräte, Komponenten und Materialien beschreibt, die an DSVs gesendet werden. Ihr Plan zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sollte auch die Gesetze und Vorschriften angeben, die internationale Sendungen von R2-kontrollierten Strömen gemäß R2-Anhang A(3) und Kern 4(c)(2) legal machen.

Wo finde ich Informationen, die mir beim Verständnis der Import-/Exportanforderungen für die Länder helfen, in denen meine nachgelagerten Lieferanten ansässig sind?

Wenn Sie die Import-/Exportbestimmungen der Länder kennen, aus denen Ihre Sendungen kommen, durch die sie transportiert werden und in denen sie ankommen, können Sie feststellen, ob Ihre Sendungen legal sind oder ob zusätzliche Schritte wie das PIC-Verfahren erforderlich sind, um die Bestimmungen zu erfüllen. Weitere Informationen zu den Baseler Kontrollen im Zusammenhang mit Basel-kontrollierten Abfällen finden Sie unter hier.

WICHTIG ZU BEACHTEN: Wenn sich Ihre R2-Einrichtung in den USA befindetgibt es eine lange Liste von Ländern, in die Ihre Sendung nicht legal gehen darf. Das liegt daran, dass Basel-Vertragsstaaten ohne gültiges Artikel-11-Abkommen keinen Handel mit Nichtvertragsstaaten treiben dürfen (Informationen zu Artikel-11-Abkommen finden Sie hier). hier). Die Liste der Baseler Vertragsstaaten finden Sie hier.

Die USA haben Handelsabkommen nach Artikel 11 abgeschlossen, darunter eines mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Das Abkommen der OECD nach Artikel 11 findet sich im OECD-Ratsbeschluss hier.  Dieses Abkommen definiert die für den Transport von Abfällen zwischen OECD-Ländern erforderlichen Kontrollen und sollte herangezogen werden, um zu bestimmen, welche Kontrollen, wie etwa vorherige Zustimmung nach erfolgter Aufklärung, für einen legalen Transport zwischen Ländern erforderlich sind. Die OECD-Länder und ihre Anforderungen an den grenzüberschreitenden Handel mit Kunststoffabfällen und Elektroschrott finden Sie hier: Grenzüberschreitende Abfallverbringung | OECD.

Wie wird unsere Einhaltung gesetzlicher Vorschriften überprüft?

R2 verlangt von Einrichtungen, ihre Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen regelmäßig zu überprüfen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Prüfung der gesetzlichen Konformität kurz nach der Aktualisierung des Plans zur gesetzlichen Konformität durchzuführen, damit Sie wissen, ob die gesetzlichen Anforderungen wirksam identifiziert und dokumentiert und alle erforderlichen betrieblichen Änderungen vorgenommen wurden. Ein Mangel an diesen Informationen kann zu illegalen Importen oder Exporten führen. Wenn Sie diese nicht beheben, indem Sie sie in Ihrer Konformitätsprüfung entdecken und die Nichteinhaltung umgehend durch eine Korrekturmaßnahme beheben, könnte der CB-Auditor den illegalen Import oder Export entdecken. Gemäß Abschnitt 16.1.1 des R2-Verhaltenskodex v2.4 ist die Entdeckung illegaler Importe oder Exporte ein Grund für die Aussetzung Ihrer R2-Zertifizierung.

Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, nach der Aktualisierung Ihres Rechtskonformitätsplans mit diesen großen Änderungen aufgrund der Basler Änderungen eine Rechtskonformitätsprüfung durchzuführen. Denken Sie daran, dass die Rechtskonformitätsprüfung eine formelle Prüfung ist und von einem kompetenten Prüfer durchgeführt werden muss, der sich mit dem Betrieb der Anlage und den geltenden Rechtsvorschriften auskennt, in diesem Fall mit dem Basler Übereinkommen und seinen Änderungen. Es muss kein externer Berater sein, aber Sie benötigen möglicherweise das Wissen eines engagierten Experten, wenn Sie keinen kompetenten Prüfer im Haus haben, der über Ausbildung und Erfahrung in den Import- und Exportrechtsvorschriften des Basler Übereinkommens und der einzelnen Länder verfügt. Aufgrund der Komplexität der Rechtsvorschriften können Sie sich auch dafür entscheiden, mehrere Rechtskonformitätsprüfer zu beauftragen, die auf Bereiche wie Abfall, Regenwasser, Transport, Datensicherheit, Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer usw. spezialisiert sind.

Ein Prüfer einer Zertifizierungsstelle (CB) bewertet die Wirksamkeit des Prozesses der R2-Einrichtung zur Ermittlung der Anforderungen im Rahmen des Plans zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, zur Implementierung von Kontrollen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie zur Durchführung der Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und zur Korrektur aller festgestellten Verstöße. Der Prüfer der CB kann Aufzeichnungen, Beobachtungen oder Interviews als Beweismittel verwenden. Bitte beachten Sie die Schwere der Konsequenzen, wenn ein Prüfer der CB feststellt, dass die R2-Einrichtung illegale Importe oder Exporte durchführt. Weitere Informationen zur Durchführung einer effektiven Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften finden Sie in der R2-Wissensdatenbank unter diesem Link: Aufbau eines internen Auditprogramms – SERI

Welche anderen Ressourcen stehen zur Verfügung?

SERIE hat andere Informationsquellen veröffentlicht in der R2-Wissensdatenbank.

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