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R2 Anleitung & Wissensdatenbank

Änderungen im Geltungsbereich der Zertifizierung

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F: Kann sich der Umfang der R2-Zertifizierung einer R2-Einrichtung im Laufe der Zeit ändern?

Ja, Änderungen im Zertifizierungsumfang können aus verschiedenen Gründen auftreten, wie z. B.:

    • Hinzufügen neuer R2-Prozesse oder -Aktivitäten
    • Beenden von R2-Prozessen oder -Aktivitäten
    • Änderungen in der Art der verwalteten elektronischen Geräte, Komponenten oder Materialien
    • Operative Erweiterungen
    • Mergers
    • Alle anderen Änderungen, die zu neuen oder geänderten R2-Aktivitäten führen

Die Zertifizierungsstelle der R2-Einrichtung muss über alle vorgeschlagenen Änderungen des Umfangs informiert werden, um festzustellen, ob ein Sonderaudit und Änderungen des Zertifizierungsumfangs erforderlich sind.

F: Ist es möglich, den Zertifizierungsumfang zwischen den R2-Audits zu ändern, oder müsste die Einrichtung auf das nächste Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit warten?

Es ist für eine R2-Einrichtung möglich, ihren Zertifizierungsumfang jederzeit zu ändern, indem sie ihre Zertifizierungsstelle über die vorgeschlagene Änderung informiert und ein Sonderaudit anberaumt, um die Bedingungen rund um die Änderung zu bewerten. Abhängig von der Art der Änderungen bestimmt die Zertifizierungsstelle die erforderliche Auditzeit und ob ein Vor-Ort- oder Remote-Audit erforderlich ist.

Für alle Nichtkonformitäten, die als Ergebnis des Sonderaudits ausgestellt wurden, müssen wirksame Korrekturmaßnahmen von der R2-Einrichtung ergriffen und von der CB verifiziert und abgeschlossen werden, bevor ein neues Zertifikat mit dem überarbeiteten Geltungsbereich ausgestellt werden kann.

F: Können wir geplante oder zukünftige Operationen in unseren aktuellen R2-Umfang aufnehmen, damit wir ihn später nicht ändern müssen?

Nein. Ein R2v3-Audit bewertet und zertifiziert den aktiven Betrieb einer R2-Einrichtung durch Beobachtung der R2-Prozesse und -Aktivitäten sowie durch Überprüfung der zugehörigen Dokumentation und Aufzeichnungen, die diesen Betrieb unterstützen. Geplante Vorgänge, die nicht prüffähig und nicht verifizierbar sind, dürfen nicht in den Geltungsbereich der Einrichtung aufgenommen werden.

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