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R2 Anleitung & Wissensdatenbank

Datenbereinigungsaudits für nachgelagerte Anbieter

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§ (8) der Anhang A – Nachgelagerte Recyclingkette, definiert die Voraussetzungen für die Qualifizierung a Nicht-R2-Downstream-Anbieter (DSV).

Sollten Sie jetzt aufgefordert werden, ein Nicht-R2 DSV bietet andere Datenbereinigungsdienste als Schmelzen oder Verbrennen an, dieser Anbieter muss es sein jährlich geprüft durch eine unabhängig , kompetenter Wirtschaftsprüfer die eine der folgenden Aufgaben abgeschlossen hat anerkannte Datenbereinigungsschulung Kurse mit jährlicher Auffrischung:

Zusätzliche Weiterbildungen können vom SBFI begutachtet und gegebenenfalls in die genehmigte Liste aufgenommen werden.

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