R2 Anleitung & Wissensdatenbank
Datenbereinigungsaudits für nachgelagerte Anbieter
§ (8) der Anhang A – Nachgelagerte Recyclingkette, definiert die Voraussetzungen für die Qualifizierung a Nicht-R2-Downstream-Anbieter (DSV).
Sollten Sie jetzt aufgefordert werden, ein Nicht-R2 DSV bietet andere Datenbereinigungsdienste als Schmelzen oder Verbrennen an, dieser Anbieter muss es sein jährlich geprüft durch eine unabhängig , kompetenter Wirtschaftsprüfer die eine der folgenden Aufgaben abgeschlossen hat anerkannte Datenbereinigungsschulung Kurse mit jährlicher Auffrischung:
- SBFI Lead Auditor Ausbildung
- Einführung in die Datenvernichtung (externer Link)
Zusätzliche Weiterbildungen können vom SBFI begutachtet und gegebenenfalls in die genehmigte Liste aufgenommen werden.