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R2 Anleitung & Wissensdatenbank

Datenbereinigungsaudits für nachgelagerte Anbieter

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§ (8) der Anhang A – Nachgelagerte Recyclingkette, definiert die Voraussetzungen für die Qualifizierung a Nicht-R2-Downstream-Anbieter (DSV).

Sollten Sie jetzt aufgefordert werden, ein Nicht-R2 DSV bietet andere Datenbereinigungsdienste als Schmelzen oder Verbrennen an, dieser Anbieter muss es sein jährlich geprüft durch eine unabhängig und kompetenter Wirtschaftsprüfer die eine der folgenden Aufgaben abgeschlossen hat anerkannte Datenbereinigungsschulung Kurse mit jährlicher Auffrischung:

Zusätzliche Weiterbildungen können vom SBFI begutachtet und gegebenenfalls in die genehmigte Liste aufgenommen werden.

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