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R2 Anleitung & Wissensdatenbank

Datenbereinigung durch nachgelagerte Anbieter

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F: In R2v3 gibt es noch die Möglichkeit, datentragende Geräte/Komponenten an a liefert nicht-R2-zertifizierte Einrichtung?

Ja, Daten enthaltende Geräte können von einer Nicht-R2-Einrichtung verarbeitet werden, solange der nachgelagerte Anbieter gemäß Anhang A – Nachgelagerte Recyclingkette zur Durchführung der Datenbereinigung verifiziert wurde.

F: Anhang A (8)(d)(2)(D) verlangt, dass Datenbereinigungsaudits für Nicht-R2-DSV von einem unabhängigen und kompetenten Auditor durchgeführt werden, der eine „SERI-zugelassene Datenbereinigungsschulung mit Wartung durch jährliche Auffrischungsschulung“ absolviert hat. Was sind die genehmigten Schulungen zur Datenbereinigung?

Derzeit gibt es zwei zugelassene Datenbereinigungskurse:

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