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R2 Anleitung & Wissensdatenbank

Umgang mit Tintenpatronen und Toner

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F: Muss eine R2-Einrichtung bei der Verarbeitung von Tintenpatronen und Toner einen nachgelagerten Anbieter gemäß Anhang A oder Anhang E auditieren?

Da Druckkassetten nicht in der Definition von Focus Materials enthalten sind, gelten sie als Uneingeschränkter Stream und unterliegen nicht den R2-Verarbeitungs- oder DSV-Verifizierungsanforderungen. Druckkartuschen werden jedoch als Nicht-Fokus-Material identifiziert, das eine spezielle Verwaltung erfordert, und es gibt zwei definierte Anforderungen in Bezug auf Druckkartuschen:

    1. Unter Anhang E – Materialrückgewinnung gibt Anforderung (6) an, dass Druckkartuschen vor dem Schreddern oder der Materialrückgewinnung von Geräten entfernt werden müssen; und
    2. Kernanforderung 8.(b) weist darauf hin, dass Druckpatronen in Übereinstimmung mit Kernanforderung 2, der Hierarchie verantwortungsbewusster Managementstrategien, verwaltet werden müssen. Das bedeutet, dass Kartuschen, wo es praktikabel ist, einer Wiederverwendung zugeführt werden sollten, und wenn sie nicht zur Wiederverwendung geeignet sind, sollte die Materialrückgewinnung vor allen Entsorgungsoptionen in Betracht gezogen werden.
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