R2 Anleitung & Wissensdatenbank
Wie ändern sich Campus-Einrichtungen und Multi-Site-Zertifizierungen?
Multi-Site-Zertifizierungen sind unter Rv3 nicht mehr erlaubt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass jede Einrichtung gründlich geprüft wird, anstelle der Probenahme, die im Rahmen der Vereinbarung über mehrere Standorte zulässig war. Obwohl jedes Jahr ein Audit jeder Einrichtung erforderlich ist, gibt es neue Optionen für einige Audits, die aus der Ferne durchgeführt werden können, z. B. ein Überwachungsaudit pro Zyklus.
Die Definition von Campuseinrichtungen wurde im neuen Verhaltenskodex erweitert und beschränkt Campus-Standorte nicht mehr auf denselben Ballungsraum. Die neue Definition:
„Ein separater Standort, der mit der Kontrollstelle verbundene Betriebe für die gemeinsame Verarbeitung und Verwaltung von elektronischen Geräten, Komponenten oder Materialströmen hat.“
- Jede Campus-Einrichtung hat ihren eigenen einzigartigen Betriebsbereich, aber die kombinierten Aktivitäten der Controlling-Einrichtung und aller Campus-Standorte zusammen sind erforderlich, um den Umfang der R2-Zertifizierung zu erfüllen.
- Jede Campus-Einrichtung arbeitet unter demselben Managementsystem und derselben Struktur wie die Controlling-Einrichtung und wird bei jedem Audit von der CB geprüft.
- Die Campus Facility-Zertifizierungsstruktur gilt nicht für eigenständige Einrichtungen, die hauptsächlich elektronische Geräte, Komponenten oder Materialien unabhängig vom kontrollierenden Standort beschaffen, verarbeiten und verwalten und die ansonsten als Einzelstandort-Einrichtung R2-zertifiziert werden können
Weitere Informationen zu Campus-Einrichtungen finden Sie in Tabelle 3 im neuen R2-Verhaltenskodex.