R2 Anleitung & Wissensdatenbank
Import-/Exportanforderungen
(Hinzugefügt am 3) F: Ist eine R2-Einrichtung für die Identifizierung und Überprüfung der Rechtmäßigkeit aller Sendungen bis zur endgültigen Entsorgung verantwortlich?
Eine R2-Anlage muss in der Regel ihre gesamte nachgelagerte Recyclingkette kennen, qualifizieren und verwalten. Wenn eine R2-Einrichtung jedoch einen R2v3-zertifizierten DSV verwendet, gibt es bestimmte Umstände, unter denen sie sich dafür entscheiden kann, ihre nachgelagerte Nachverfolgung und andere Verifizierungen bei diesem zertifizierten nachgelagerten Unternehmen einzustellen, wobei sie anerkennt, dass diese Anforderungen und alle weiteren Verifizierungen durch die R2-Zertifizierung des DSV bewertet werden.
Diese Möglichkeit, die Verifizierung beim ersten R2v3-zertifizierten DSV zu stoppen, kann für die Identifizierung und Verfolgung der Import- und Exportanforderungen gelten, wenn die R2-Einrichtung dies wünscht. Dies bedeutet, dass die R2-Anlage für die Identifizierung und Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen für alle Importe oder Exporte von R2 Controlled Streams bis einschließlich der R2v3-zertifizierten DSV-Anlage, aber nicht weiter unten in der Recyclingkette, verantwortlich wäre.
Wenn die nachgelagerte Recyclingkette keine R2v3-zertifizierten DSVs umfasst, ist die Verfolgung der Import-/Exportanforderungen und die Überprüfung der Einhaltung für jeden Schritt in der gesamten Kette bis zur endgültigen Entsorgung erforderlich.
Darüber hinaus ist die R2-Einrichtung für alle Importe oder Exporte, die sie direkt initiiert und verwaltet, unabhängig davon, ob es sich um einen R2 Controlled Stream handelt oder nicht, für die Identifizierung, Dokumentation und Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf diese Sendungen verantwortlich.
F: Bis zu welchem Detaillierungsgrad sollen die Import-/Exportanforderungen vor jeder Verbringung gemäß Anhang A (3) überprüft werden?
Kernanforderung 4.(c) erfordert die Identifizierung und Dokumentation der Legalität von Importen/Exporten als Teil des Plans zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften der R2-Anlage. Dazu gehört die Feststellung, ob die Artikel reguliert sind; ob die geregelten Gegenstände gefährlich sind; die für den Versand verwendeten Eigennamen und/oder Codes; Verpackungsanforderungen; zulässige Mengen; erforderliche Versandformulare; und alle für den Versand erforderlichen Genehmigungen oder Genehmigungen.
Vor grenzüberschreitenden Sendungen verlangt Anhang A (3), dass die R2-Einrichtung die entsprechenden Anforderungen gemäß dem Plan zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften überprüft, um die Konformität der Sendung mit allen anwendbaren Anforderungen zu bestätigen.
(Hinzugefügt am 3) F: Welche Arten von gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Import oder Export von Elektronik muss eine R2-Einrichtung berücksichtigen?
Es gibt ein sehr breites Spektrum an gesetzlichen Anforderungen, die für Importe und Exporte gelten können. Wenn Sie sich also unsicher sind, welche Anforderungen gelten oder wie sie gelten, sollten Sie sich an jemanden wenden, der über Spezialkenntnisse im Import, Export und Transit verfügt Anforderungen für alle anwendbaren Gerichtsbarkeiten im Zusammenhang mit einer Sendung.
Als Beispiel für die verschiedenen Arten von Anforderungen, die gelten können, gelten für einige elektronische Geräte, Komponenten und Materialien sehr spezifische gesetzliche Anforderungen in Bezug auf diese Artikel, während andere Anforderungen auf Dingen wie den Bestandteilen der Artikel oder sogar dem Zustand basieren können in denen sich Geräte oder Komponenten befinden. Folglich ist es bei der Bewertung der gesetzlichen Anforderungen entscheidend, alle potenziellen Anforderungen im Detail zu betrachten und zu überlegen, wie sie für die spezifischen Elemente gelten, die Ihre Einrichtung verwaltet.
Einige Artikel, wie ungetestete Elektronik, gebrauchte Batterien oder quecksilberhaltige Artikel, können beispielsweise überhaupt nicht importiert oder exportiert werden.
In anderen Fällen kann die Ein- oder Ausfuhr von Dingen wie Leiterplatten oder Bleiglas zulässig sein, jedoch nur mit Genehmigung und anderen Vorabgenehmigungen. Diese Sendungen können sogar bestimmten Bedingungen unterliegen, wie z. B. Beschränkungen der Menge der versendeten Artikel oder der Anzahl der Sendungen, begrenzter Zeitrahmen für Sendungen und nur für bestimmte Empfangsorte gelten.
Einige wichtige Überlegungen bei der Bewertung von Import- und Exportanforderungen sind:
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- In welchem Zustand sind die Geräte oder Materialien? Wurde es getestet und als funktionsfähig bestätigt? Wenn ja, haben Sie die Aufzeichnungen zur Verfügung, um die Funktionalität zu demonstrieren?
- Enthält die Ausrüstung oder der Materialstrom Dinge wie Batterien, Quecksilber oder Blei, die möglicherweise reguliert werden?
- Was ist die beabsichtigte Verwendung oder Entsorgung für die Artikel – Wiederverwendung; Materialrückgewinnung; Verfügung?
- Gibt es spezielle Verpackungs- oder Kennzeichnungsanforderungen?
- Wurden regulierte Artikel ordnungsgemäß mit genauen Versandcodes und Beschreibungen gekennzeichnet?
- Sind alle unterstützenden Transportaufzeichnungen vollständig und verfügbar, wie z. B. Genehmigungen, Packlisten, Rechnungen, Versandmanifeste usw.?
Allein diese wenigen allgemeinen Beispiele zeigen, dass bei der Verwaltung von Importen und Exporten viele wichtige Aspekte zu berücksichtigen sind. Durch ein detailliertes Verständnis der gesetzlichen Anforderungen und ihrer Anwendung wird eine R2-Einrichtung in der Lage sein, die notwendigen Kontrollen zu entwickeln, um ihre Sendungen effektiv zu verwalten und deren Einhaltung sicherzustellen.
F. Wenn eine Einrichtung in ein OECD-Land exportiert, ist dies ein ausreichender Nachweis der Legalität gemäß Kernanforderung 4 (c)?
Nicht alle OECD-Länder haben die gleichen Gesetze und Vorschriften, so dass dies an sich noch kein Legalitätsnachweis darstellt. Einige der anderen Dinge, die Sie berücksichtigen müssen, sind, ob die Artikel reguliert sind, ob sie gefährlich sind und alle Bedingungen im Zusammenhang mit der Sendung, z. B. welche Genehmigungen oder Genehmigungen erforderlich sind, Erklärungen oder Versanddokumente für die Sendung und die zulässigen Arten und Mengen von Artikeln für jede Sendung.
Einige Beispiele für den Legalitätsnachweis könnten sein:
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- Eine Genehmigung, aus der hervorgeht, dass Ihr nachgelagerter Lieferant berechtigt ist, das von Ihnen gesendete Material zu importieren
- Eine Kopie eines Gesetzes oder einer Verordnung, in der das Material ausdrücklich angegeben ist, kann importiert werden
- Ein Link zur Website des Landes, auf der Import-/Exportbeschränkungen angegeben sind UND ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die von Ihnen gesendeten elektronischen Artikel/Materialien importiert werden dürfen.
Das Level 2 Trainingsvideo für KERN 4 Gesetzliche Anforderungen wirft zusätzliches Licht auf dieses Thema.