R2 Anleitung & Wissensdatenbank
Verwaltung von PV-Modulen mit geltenden R2-Anforderungen
F: Was bedeutet Anhang G(2), dass für PV-Module die gleichen R2-Anforderungen gelten wie für elektronische Geräte?
A: Anhang G(2) erweitert die Anwendbarkeit der R2-Anforderungen für elektronische Geräte auf PV-Module. Dies bedeutet, dass Verweise auf elektronische Geräte sowohl in den R2-Kern- als auch in den Prozessanforderungen nun auch für PV-Module gelten.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung einiger der wichtigsten Kernanforderungen, die für alle R2-zertifizierten Einrichtungen gelten, die PV-Module steuern (denken Sie daran, dass Kern 1-10 und alle von der R2-Einrichtung für PV-Module durchgeführten Prozessanforderungen anwendbar sind):
Kern 4 - Rechtliche und sonstige Anforderungen
- R2 Die Einrichtungen müssen in ihren Plänen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften alle Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen von elektronischen Geräten, Komponenten und Materialien identifizieren und Nachweise beifügen demonstrieren dass die ein- und ausgehenden Sendungen der R2-Einrichtungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen der Import-, Transit- und Exportländer.
- Anlagen, die PV-Module steuern, müssen in ihren Plänen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften alle für ihren Betrieb geltenden EH&S-Anforderungen berücksichtigen.
Core 5-Tracking-Durchsatz
- Da die Anforderungen an elektronische Geräte nun auch für PV-Module gelten, müssen alle R2-Einrichtungen, die PV-Module kontrollieren, genaue Versandaufzeichnungen für ein- und ausgehende PV-Module mit den in Core 5 angegebenen detaillierten Informationen erfassen und pflegen. Beachten Sie, dass diese Anforderungen für alle PV-Module gelten, die sich unter der Kontrolle der R2-Einrichtung befinden. Kontrolle kann vermittelte Transaktionen bedeuten, bei denen die Einrichtung die PV-Module nicht physisch erhält, oder Transaktionen, bei denen die Einrichtung eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung erbringt, aber nicht Eigentümer der PV-Module ist. In allen Fällen, unabhängig vom physischen Besitz oder Eigentum, sind R2-Einrichtungen verpflichtet, genaue und detaillierte Versandaufzeichnungen für ein- und ausgehende PV-Module zu führen.
- Die Kernanforderungen 5 in Bezug auf Bestandsverfolgung und -verwaltung gelten auch für PV-Module. R2-Einrichtungen müssen Aufzeichnungen führen, die die Menge der PV-Module in allen Schritten, die in einer Einrichtung auftreten können, einschließlich Empfang, Verarbeitung, Lagerung und Versand, genau wiedergeben.
- Kernpunkt 5 begrenzt zudem die Menge der vor Ort lagerfähigen PV-Module. Insbesondere begrenzt Kernpunkt 5(b)(2) die PV-Modulbestände auf unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte und in Übereinstimmung mit dem Schließungsplan und der finanziellen Absicherung der R2-Anlage. In Fällen, in denen PV-Module als Geräte mit negativem Wert gelten, was in der Regel bei Altmodulen der Fall ist, beschränkt Kernpunkt 5(b)(3) ihre Lagerung auf maximal ein Jahr, mit einigen wenigen Ausnahmen.
Kern 6 – Sortieren, Kategorisieren und Verarbeiten
- R2-Einrichtungen müssen sämtliche elektronischen Geräte, einschließlich PV-Module, auf ihr Wiederverwendungspotenzial prüfen und dabei den Funktionsumfang, den physischen Zustand und den Wert der PV-Module auf dem Zielmarkt berücksichtigen.
- Anlagen müssen PV-Module als R2-kontrollierte Ströme verwalten und sie neu kategorisieren, wenn sie die Wiederverwendungs- oder Materialrückgewinnungsprozesse durchlaufen und kein R2-kontrollierter Strom mehr sind. Von einer Anlage empfangene PV-Module sind ein R2-kontrollierter Strom, aber sobald sie getestet, als funktionsfähig bestätigt und einer von zwei R2-Gerätekategorisierungskategorien (REC) für PV-Module zugewiesen wurden, können sie als funktionsfähiges Produkt neu kategorisiert werden, das nicht mehr den R2-Downstream-Kontrollen unterliegt. Ebenso sind Altmodule ein R2-kontrollierter Strom, aber die aus den Materialrückgewinnungsprozessen stammenden Materialien müssen möglicherweise als uneingeschränkter Strom neu kategorisiert werden, sobald sie eine der im Abschnitt „R2-Definitionen für Fokusmaterialien“ beschriebenen Materialrückgewinnungsbedingungen erfüllen. Bedenken Sie, dass die oben genannten Wiederverwendungs- und Materialrückgewinnungsprozesse in der R2-Anlage oder bei einem oder mehreren DSVs erfolgen können.
Kern 9 - Anforderungen an die Einrichtung
- R2 Die Anlagen müssen einen schriftlichen Plan für die Schließung der Anlage im Falle einer ungeplanten Schließung oder Stilllegung erstellen. Da die Anforderungen an elektronische Geräte gemäß Anhang G(2) auch auf PV-Module angewendet werden, muss in diesem Schließungsplan festgelegt werden, welche gewerblichen Unternehmen im Falle einer ungeplanten Schließung die verbleibenden PV-Module entsorgen werden.
- Neben dem Stilllegungsplan verlangt Core 9 von der Anlage auch die Einrichtung eines Finanzierungsinstruments zur Finanzierung der Stilllegungs- und Aufräumarbeiten. Die erwarteten Lagerbestände an PV-Modulen müssen in diesem Stilllegungsplan berücksichtigt und in den Wert des Finanzierungsinstruments einfließen.
Anhang G löst auch die Anwendbarkeit verschiedener Prozessanforderungen aus, abhängig von den Prozessen, die in der Anlage durchgeführt werden. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Prozessanforderungen, die zu beachten sind, lautet wie folgt:
Anhang C - Test und Reparatur Anforderungen gelten, wenn in der Einrichtung die Prüfung und Reparatur von PV-Modulen geplant ist.
Anhang E-Materialrückgewinnung Anforderungen gelten, wenn in der Anlage eine Weiterverarbeitung von PV-Modulen erfolgt, die nicht wiederverwendet werden können.
Anhang F - Maklergeschäft Es gelten entsprechende Anforderungen, wenn die Anlage die Vermittlung von PV-Modulen plant.
Anhang A-Nachgelagerte Recyclingkette Anforderungen gelten, wenn die Einrichtung plant, R2-kontrollierte Ströme an einen nachgelagerten Anbieter zu senden (eine Diskussion über das Management nachgelagerter Anbieter für PV-Module finden Sie in den Fragen und Antworten zu Teil 1). Wichtig zu beachten: Stellt eine R2-Anlage fest, dass beschädigte, gealterte oder anderweitig veraltete PV-Module nicht wiederverwendet werden können, ist sie höchstwahrscheinlich auf nachgelagerte Anbieter (DSVs) angewiesen, um die Materialien bis zur endgültigen Entsorgung zu verarbeiten. Die Recyclinganforderungen für PV-Module werden in den folgenden Fragen und Antworten erläutert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ausweitung der R2-Anforderungen an elektronische Geräte auf PV-Module eine Reihe von Anforderungen an PV-Module mit sich bringt. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung der Rechtskonformität aller Lieferungen, die Führung detaillierter Versand- und Bestandsaufzeichnungen sowie die Berücksichtigung von PV-Modulen im Stilllegungsplan und in der finanziellen Absicherung. Darüber hinaus müssen Anlagen PV-Module auf ihr Wiederverwendungspotenzial prüfen und sie während der gesamten Verarbeitungsschritte gemäß REC kategorisieren. Schließlich ist es wichtig zu verstehen, dass alle relevanten R2-Prozessanforderungen auch für PV-Module gelten. Diese verschiedenen Anhänge gelten für PV-Module, je nachdem, ob die Anlage PV-Module an DSVs versendet, sie intern testet und repariert, eine Materialrückgewinnung vor Ort durchführt oder PV-Module vermittelt.