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R2 Anleitung & Wissensdatenbank

Haftpflichtversicherung für Umweltverschmutzung

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F. Müssen alle R2-Einrichtungen eine Verschmutzungshaftpflichtversicherung unter R2v3 haben?

Nein, eine Verschmutzungshaftpflichtversicherung ist nicht für alle R2-Einrichtungen erforderlich und daher nicht in den R2v3-Kernanforderungen enthalten.

Eine Verschmutzungshaftpflichtversicherung ist für R2-Anlagen mit höherem Risiko erforderlich, wie in Anhang A definiert – Nachgelagerte Recyclingkette, wenn die R2-Anlage Geräte, Komponenten oder Materialströme mit „negativem Wert“ verwaltet.

Darüber hinaus sind nach Anhang E zertifizierte R2-Einrichtungen – Materialrückgewinnung sind auch verpflichtet, eine Versicherung für Umweltvorfälle aufrechtzuerhalten, die eine Verschmutzungshaftpflichtversicherung oder andere Garantien umfassen kann.

F: Warum ist eine Verschmutzungshaftpflichtversicherung für R2-Einrichtungen erforderlich, die Geräte, Komponenten oder Materialien von negativem Wert gemäß Anhang A (2)(a) handhaben?

Die Anforderung einer Verschmutzungshaftpflichtversicherung soll diejenigen R2-Anlagen abdecken, in denen das potenzielle Verschmutzungsrisiko am größten ist, während bestimmte Operationen mit geringem Risiko ausgeschlossen werden.

Infolgedessen wurde die Anforderung einer Verschmutzungshaftpflichtversicherung in Anhang A – Nachgelagerte Recyclingkette und Anhang E – Materialrückgewinnung aufgenommen, um für die Anlagen zu gelten, die zur Materialrückgewinnung verarbeiten oder anderweitig mit negativen Wertgegenständen umgehen, die Kosten verursachen managen.

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