R2 Anleitung & Wissensdatenbank
Qualifizieren von Nicht-R2v3-Downstream-Anbietern für das Brokering
Häufige Fragen zur Qualifizierung nachgelagerter Anbieter für das Brokering [wie in Anhang A (8)(g) vorgeschrieben]
F. Wenn der DSV ein Makler ist und Material nur an einen von unserer Einrichtung angegebenen DSV weiterleitet, muss der Makler dann trotzdem über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (QMS) verfügen?
Jede Organisation, die der Definition eines Maklers entspricht, wie in der Norm angegeben, muss ein zertifiziertes QMS unterhalten. Die SBFI-Website bietet eine Liste von QMS, die zur Erfüllung dieser Anforderung zugelassen sind: https://sustainableelectronics.org/key-steps-in-the-certification-process/.
F. Wenn der DSV ein Makler ist, muss er die REC-Kategorien implementieren?
Der Makler ist verpflichtet, die entsprechende Ausrüstung oder den Materialstrom gemäß der REC zu verwalten. Allerdings ist es die R2-Einrichtung, durch seinen FM-Managementplan, der die anwendbaren Kategorien identifiziert und den entsprechenden DSV definiert. In diesem Fall wäre der Broker dafür verantwortlich, den Fluss zu verwalten und sicherzustellen, dass alle von der R2-Einrichtung identifizierten kontrollierten R2-Streams an den entsprechenden DSV geleitet werden.
Darüber hinaus kann der DSV-Makler entweder die in der REC definierten spezifischen Kategorien verwenden „oder eine dokumentierte Korrelation bestehender verwendeter Kategorien mit den in der REC definierten aufrechterhalten …“ (Kernanforderung 6.(a)(2)). Die Verwendung der REC oder der der REC zugeordneten Kategorien ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle kontrollierten R2-Ströme eindeutig identifiziert und gemäß den Anforderungen in R2v3 in der gesamten Recyclingkette verwaltet werden.