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R2 Anleitung & Wissensdatenbank

R2v3-Anhangbestimmungstool

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Letztes Update: Anhang G – 26. September 2024

Diese Anleitung soll dazu beitragen, die Anwendung der R2v3-Prozessanforderungen (Anhänge) zu verdeutlichen und die Umfangsentwicklung zu erleichtern.

Überprüfen Sie für jede Zusammenfassung der Prozessanforderungen unten jede der bereitgestellten Optionen und Beispiele, um festzustellen, welche für Ihren Betrieb zutreffen. Anhand der Anwendbarkeit jeder Option können Sie ermitteln, welche der Prozessanforderungen zutreffen.

Wenn festgestellt wird, dass eine Prozessanforderung für den Betrieb gilt, muss sie in den Geltungsbereich der R2-Zertifizierung aufgenommen werden. Wenn eine Prozessanforderung als nicht anwendbar erachtet wird, überprüfen Sie die Option und ziehen Sie alle alternativen Prozesse oder Kontrollen in Betracht, die möglicherweise noch erforderlich sind, um die Anforderung zu erfüllen, z. B. durch Qualifizierung und Auswahl von Downstream-Anbietern (DSV).

Beachten Sie, dass dieses Tool Beispiele verwendet, um mögliche Anwendungen der Prozessanforderungen zu beschreiben, aber keine vollständige Liste aller anwendbaren Aktivitäten oder Vorgänge darstellt und daher nicht als endgültige Bewertung dessen gedacht ist, welche Prozessanforderungen gelten. Verwenden Sie die Ergebnisse dieses Tools, um die Oszilloskopentwicklung zu steuern, und arbeiten Sie mit Ihrer Zertifizierungsstelle zusammen, um die Ergebnisse zu bestätigen.

Anhang A – Nachgelagerte Recyclingkette

Allgemeines Prinzip - Verwaltung der nachgelagerten Recyclingkette für alle R2 Controlled Streams, um sicherzustellen, dass alle nachgelagerten Anbieter in Übereinstimmung mit dem R2-Standard arbeiten.

Anhang A gilt für alle Einrichtungen, die nicht der Endverarbeiter in der Recyclingkette sind und daher ihre DSVs auswählen und verwalten müssen, um eine Verarbeitung in Übereinstimmung mit den R2-Anforderungen sicherzustellen.

Anhang B – Datenbereinigung

Allgemeines Prinzip - Um Organisationen zu würdigen, die verbesserte Datensicherheitskontrollen aufrechterhalten und eine physische oder logische Datenbereinigung gemäß Best Practices durchführen, bei denen Datengeräte mit der höchsten Sensibilitätsstufe verwaltet werden, wie vom Anbieter oder der Regulierung gefordert.

Anhang B gilt für alle R2-Einrichtungen, die eine logische Datenbereinigung durchführen, sowie für Einrichtungen, die ein erweitertes Maß an physischer Bereinigung durchführen.

Anhang C – Test und Reparatur

Allgemeines Prinzip - Anerkennung von Organisationen mit der Kompetenz und den Werkzeugen zum Testen, Reparieren oder Überholen elektronischer Geräte gemäß Best Practices, zum Herstellen funktionsfähiger Geräte und zum genauen Kommunizieren des Funktionsniveaus, des kosmetischen Zustands und des Status der Datenbereinigung.

Anhang C gilt für alle R2-Einrichtungen, die elektronische Geräte zur Wiederverwendung testen und/oder reparieren.

Anhang D – Wiederverwendung von Spezialelektronik

Allgemeines Prinzip - Um die legitime Wiederverwendung ungetesteter Spezialelektronik zu ermöglichen, die oft hochentwickelte Testgeräte und Simulationen zum Testen der Funktionalität erfordert und oft nicht von Spezialelektronik-Refurbishern getestet werden kann.

Anhang D gilt für alle R2-Einrichtungen, die auf die Verwaltung spezieller elektronischer Geräte spezialisiert sind, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, die volle Funktionalität zu testen.

Anhang E – Materialrückgewinnung

Allgemeines Prinzip - Aufrechterhaltung von Verfahren zur Rückgewinnung von Materialien für das Recycling und die ordnungsgemäße Verwaltung von Fokusmaterialien im Rückgewinnungsprozess.

Anhang E gilt für alle R2-Betriebe, die Rückbauprozesse zum Zweck der stofflichen Verwertung durchführen.

Anhang F – Vermittlung

Allgemeines Prinzip - Damit eine R2-Einrichtung die Lieferung von Geräten, Komponenten oder Materialien direkt an einen nachgelagerten Anbieter beschaffen und kontrollieren kann, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die gleichen R2-Anforderungen für alle vermittelten kontrollierten R2-Streams gelten.

Anhang F gilt für alle R2-Einrichtungen, die die Übertragung von R2 Controlled Streams vom Lieferanten direkt zum DSV verwalten, ohne die Artikel physisch entgegenzunehmen oder zu verarbeiten.

Anhang G – Photovoltaik (PV-)Module

Allgemeines Prinzip - Um sicherzustellen, dass jede R2-Anlage, die Photovoltaikmodule (PV-Module), auch als Solarmodule bekannt, handhabt oder verarbeitet, dies in Übereinstimmung mit allen geltenden R2-Anforderungen auf sichere und umweltfreundliche Weise tut. 

Anhang G gilt für alle R2-Einrichtungen, die die Kontrolle über PV-Module beliebiger Menge übernehmen, einschließlich Empfang, Handhabung, Verarbeitung, Lagerung oder Transport. Er gilt auch für alle R2-Einrichtungen, die PV-Module in einer vermittelten Transaktion verwalten.  

Die Anleitung soll weitere Erläuterungen zu den Anforderungen des R2-Standards zusammen mit Beispielen und Auditempfehlungen bieten. Dieses Dokument ist jedoch nicht prüffähig und kann nicht in Bezug auf Abweichungen zitiert werden. Die Erläuterungen sollen eine Fehlinterpretation des R2-Standards verhindern und den R2-Standard nicht ergänzen, entfernen oder modifizieren. Die angeführten Beispiele sind möglicherweise nicht die einzige Möglichkeit, eine Anforderung der Norm zu erfüllen.

Obwohl bei der Erstellung dieses Dokuments mit angemessener Sorgfalt vorgegangen wurde, ERKLÄREN SERI und alle anderen an der Erstellung des Dokuments beteiligten Parteien HIERMIT, dass das Dokument ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Genauigkeit oder Zweckmäßigkeit bereitgestellt wird, UND SCHLIESSEN HIERMIT JEDES AUS Haftung, direkt oder indirekt, für Schäden oder Verluste im Zusammenhang mit der Verwendung dieses Dokuments.

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