R2 Anleitung & Wissensdatenbank
Anmeldung der Downstream Chain beim SBFI
F: Ein R2 Facility hat die Option, seine nachgelagerte Nachverfolgung und Verifizierung beim ersten R2-zertifizierten nachgelagerten Anbieter (R2v3 DSV) gemäß Core 8.(a)(3) und Anhang A (1) einzustellen. Muss die Recyclingkette beim SBFI angemeldet werden, um beim ersten R2 Certified DSV zu enden?
Um die Nachverfolgung und Verifizierung beim ersten R2-zertifizierten DSV zu beenden, muss die R2-Einrichtung die Anforderungen in Anhang A (4)(b) erfüllen. Diese Anforderung besagt:
„Registrieren Sie bei SERI den Teil der nachgelagerten Recyclingkette, den es verwaltet, einschließlich aller R2 Controlled Streams bis zur endgültigen Entsorgung oder der ersten R2-Anlage (R2v3), um die Abbildung der gesamten Kette zu ermöglichen, und registrieren Sie alle Änderungen vor dem Versand.“
Diese Option, die nachgelagerte Kette bei SERI zu registrieren, kann die Anzahl der DSVs in der Recyclingkette der Einrichtung reduzieren, was effizientere Verfolgungs- und Verifizierungsprozesse ermöglicht.
Siehe hier für Details zur Vorgehensweise Registrieren Sie Ihren Downstream.
F: Wenn die nachgelagerte Kette registriert ist, werden diese Informationen veröffentlicht oder für andere sichtbar?
Nein, die beim SBFI registrierten Informationen werden nicht veröffentlicht. Diese Informationen sind nur für die Verwendung durch das SBFI zur Überwachung des R2-Zertifizierungsprozesses einschließlich der Aktivitäten zur Qualitätsprüfung bestimmt.
Wenn eine nachgelagerte Kette registriert wird, erhält die Zertifizierungsstelle der R2-Einrichtung eine automatische Benachrichtigung, dass die Registrierung eingegangen ist, zusammen mit einigen wichtigen Informationen, darunter: der Name der registrierten Flussdiagrammdatei, das Datum der letzten Überarbeitung des Flussdiagramms und die Nummer von R2- und Nicht-R2-DSVs. Die R2-Einrichtung muss jedoch weiterhin das tatsächliche Downstream-Flussdiagramm und den Nachweis der Registrierung mit dem SERI teilen, direkt mit ihrem R2-Prüfer zur Überprüfung und Bewertung durch den Prüfungsprozess.
F: Wie oft können Aktualisierungen an die nachgelagerten Anbieter vorgenommen werden, wenn die nachgelagerte Kette gemäß Anhang A (4)(b) registriert wird?
Die Anzahl oder Häufigkeit der Aktualisierungen an die Anbieter in der nachgelagerten Recyclingkette ist unbegrenzt. Die R2-Fazilität muss jedoch sicherstellen, dass die nachgelagerte Kette aktuell bleibt, einschließlich der Verwaltung von Aktualisierungen oder Änderungen PRIOR zu jeder verwandten Sendung. Infolgedessen hängt die Häufigkeit der Aktualisierungen der Downstream-Kette von der Anzahl und Häufigkeit der von der R2-Einrichtung vorgenommenen Downstream-Änderungen ab.