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R2 Anleitung & Wissensdatenbank

Spezialelektronik: 1 %-Grenze in Core 6 im Vergleich zu Anhang D

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F. Sobald eine R2-Fazilität die 1 %-Grenze gemäß Kernanforderung 6.(e)(3)(A) erreicht, kann can Anhang D – Wiederverwendung von Spezialelektronik für eine zusätzliche Wiederverwendung oberhalb von 1 % verwendet werden?

Nein, die Anforderungen unter Anhang D – Wiederverwendung von Spezialelektronik sind getrennt von und stehen nicht in Zusammenhang mit der 1 %igen Wiederverwendung von Sammel- und Spezialprodukten, die gemäß Kernanforderung 6.(e)(3)(A) zulässig ist. Die Anforderungen in Anhang D sind nicht für die gelegentliche Wiederverwendung von Spezialartikeln gedacht, sondern zur Anerkennung von Einrichtungen, die speziell im Bereich der Spezialelektronik tätig sind und sowohl mit der Organisation zusammenarbeiten, die die Spezialelektronikgeräte außer Betrieb nimmt, als auch mit den nächsten Benutzern dieser Geräte .

Der Unterschied zu Anhang D besteht darin, dass er zusätzliche Überprüfungen und Kontrollen für die Wiederverwendung hochspezialisierter elektronischer Geräte (z. oder wenn das Testen aufgrund der Kosten oder der begrenzten Verfügbarkeit spezialisierter Testgeräte unpraktisch ist.

Artikel, die gemäß Anhang D zur Wiederverwendung verkauft werden, müssen spezifische Artikel sein, die von einem bekannten Käufer benötigt werden, alle erforderlichen Überprüfungen erfüllen und dürfen nicht ohne beabsichtigte Verwendung versteigert oder anderweitig vertrieben werden.

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