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R2 Anleitung & Wissensdatenbank

Zusammenfassende Berichte zum Verfolgen des Durchsatzes

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F. Welche Informationen sind im „zusammenfassenden Transaktionsbericht“ gemäß den Anforderungen 5.(a)(3) und 5.(c)(3) erforderlich?

Der eingehende zusammenfassende Bericht sollte mindestens Folgendes enthalten: Name und Standort des Lieferanten; Art der erhaltenen Ausrüstung/Materialien; Mengen; und Eingangsdatum.

Der ausgehende zusammenfassende Bericht sollte mindestens Folgendes enthalten: Name und Standort des nachgeschalteten Anbieters; Art der gelieferten Ausrüstung/Materialien; Mengen; Versanddatum; und eindeutige Sendungskennung.

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