R2 Anleitung & Wissensdatenbank
Zusammenfassende Berichte zum Verfolgen des Durchsatzes
F. Welche Informationen sind im „zusammenfassenden Transaktionsbericht“ gemäß den Anforderungen 5.(a)(3) und 5.(c)(3) erforderlich?
Der eingehende zusammenfassende Bericht sollte mindestens Folgendes enthalten: Name und Standort des Lieferanten; Art der erhaltenen Ausrüstung/Materialien; Mengen; und Eingangsdatum.
Der ausgehende zusammenfassende Bericht sollte mindestens Folgendes enthalten: Name und Standort des nachgeschalteten Anbieters; Art der gelieferten Ausrüstung/Materialien; Mengen; Versanddatum; und eindeutige Sendungskennung.