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R2 Anleitung & Wissensdatenbank

Vermögenswerte als Finanzinstrument nutzen

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Q:   Ist ein Vermögenswert allein ein Finanzinstrument?

Nein, ein Vermögenswert allein ist kein Finanzinstrument. Allein im Besitz befindliche Vermögenswerte wie Betriebsausrüstung (z. B. Gabelstapler, Aktenvernichter, HF-Testgeräte, Ballenpressen usw.), Firmenfahrzeuge oder Immobilien können als Sicherheit für die Etablierung eines Finanzinstruments wie einer Bürgschaft, eines Akkreditivs usw. verwendet werden Aufgabe, um nur einige zu nennen.

Kernanforderung 9(e)(4) besagt: „Schaffen Sie ein Finanzinstrument, um die notwendigen Mittel für die Schließung bereitzustellen, auch im Falle einer Aufgabe …“  Im Falle eines Verzichts können die Gläubiger Vermögenswerte pfänden. Vermögenswerte, die nicht an ein Finanzinstrument gebunden sind, können in diesem Fall möglicherweise nicht zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel für den Abschluss verwendet werden. Die Art und Weise, wie die Vermögenswerte an ein Finanzinstrument gebunden sind, um rechtlich gebunden und gegenüber anderen Gläubigern wirksam zu sein, kann von Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit unterschiedlich sein, und deshalb sollte das Finanzinstrument mit geltendem Recht vereinbar sein.

Beispielsweise kann eine Bank oder ein Versicherer unter Verwendung des 2019 Hino 268 eines Unternehmens mit der Fahrgestellnummer TX, USA durch den Verkauf des LKWs.

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