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R2 Anleitung & Wissensdatenbank

Überprüfung der gesamten nachgelagerten Kette

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F: Müssen alle nachgelagerten Anbieter in der gesamten nachgelagerten Recyclingkette bekannt und gemäß Anhang A qualifiziert sein?

In manchen Fällen nein. Die R2-Einrichtung muss nicht mehr die gesamte nachgelagerte Recyclingkette kennen, solange die Geräte, Komponenten und Materialien an einen R2v3-zertifizierten DSV gehen, der von der R2-Einrichtung gemäß Anhang A (7) verifiziert wurde, und wo die R2-Facility ihren Teil der Downstream-Kette beim SBFI gemäss Anhang A (4)(b) registriert.

Wenn die R2-Einrichtung jedoch die gesamte nachgelagerte Recyclingkette bis zur endgültigen Entsorgung kennen möchte, müssen R2-zertifizierte DSVs gemäß Anhang A (5) die Namen und Standorte aller DSVs angeben.

Diese Flexibilität bei der Qualifizierung und Nachverfolgung der Downstream-Kette ermöglicht es jeder R2-Einrichtung, zu bestimmen, wo die nachgelagerte Nachverfolgung beendet werden soll, was ihren Anforderungen am besten entspricht, und reduziert unnötigen Verwaltungsaufwand, wenn die R2-Einrichtung der Ansicht ist, dass eine weitere Nachverfolgung nach einem R2v3-zertifizierten DSV nicht erforderlich ist.

 

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