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R2 Anleitung & Wissensdatenbank

Garantierückgaben wie im REC definiert

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F: Können ganze Geräte im Rahmen der Garantie als uneingeschränkter Stream an den Hersteller zurückgegeben werden?

A:  Die kurze Antwort lautet „Nein“ und hier erfahren Sie, warum. Unter der Definition der „geplanten Rückgabe“ (R2-Gerätekategorisierung (REC), Tabelle 1: R2-Anwendbarkeit, uneingeschränkte Streams) gibt es sieben spezifische Beispiele dafür, was in diesem Rückgabetyp enthalten ist, und Rückgaben, die dieser Definition entsprechen, gelten als uneingeschränkte Streams, für die keine erforderlich ist weitere R2-Verarbeitung oder Downstream Vendor (DSV)-Verifizierung. Ein Beispiel für eine geplante Rückgabe ist eine Garantierückgabe. Eine Garantierückgabe bezieht sich speziell auf fehlerhafte Komponenten, die im Rahmen der Garantie an den Hersteller zurückgesandt werden, um sie auszutauschen und Geräte zur Wiederverwendung zu reparieren. Da sich eine Garantierücksendung nur auf Komponenten bezieht, erfüllen ganze Geräte/Ausrüstungen, die im Rahmen der Garantie an den Hersteller zurückgegeben werden, nicht diese Definition.

Daher wäre eine geplante Rücksendung (insbesondere eine Garantierückgabe) nicht für die Rücksendung ganzer Geräte anwendbar, selbst wenn sie unter Garantie steht, und müsste dennoch als R2 Controlled Stream verwaltet werden, was erfordert, dass der DSV gemäß Anhang A qualifiziert ist. Darüber hinaus muss die nachgelagerte Recyclingkette aller R2-kontrollierten Ströme bis zur endgültigen Entsorgung (oder der ersten R2v3-Anlage, in der Anhang A(4)(b) erfüllt ist) verfolgt werden.

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